Montag, 20.3.2023
130.000 Euro Schmerzensgeld wegen Erblindung nach Frühgeburt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem frühgeborenen Kind, das durch Ablösung der Netzhaut auf dem einen Auge erblindet und auf dem anderen Auge hochgradig sehbehindert ist, ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro zugesprochen. Trotz des besonderen Risikos für eine Netzhautablösung bei Frühgeborenen sei ein deutlich zu später weiterer Kontrolltermin empfohlen worden. Das OLG hat die Revision zugelassen.

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