Mittwoch, 30.3.2022
Flug annulliert: Rückerstattung der Ticketkosten nur für buchenden und zahlenden Fluggast

Fluggäste eines annullierten und daher nicht durchgeführten Fluges können gegenüber einer Fluggesellschaft nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung der Flugticketkosten nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen, wenn sie die Flugtickets selbst bei der Fluggesellschaft gebucht und auch selbst bezahlt haben. Dies hat das Landgericht Berlin mit am Mittwoch veröffentlichtem Urteil klargestellt.

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