Der EuGH stärkt die Bindungswirkung von Flüchtlingsanerkennungen in ganz Europa. In zwei Urteilen stellt er klar, dass die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus durch andere EU-Staaten nicht übergangen werden darf.
Mehr lesenZwei junge irakische Frauen könnten als Angehörige einer verfolgten Gruppe gelten, weil sie von der Gleichheit von Mann und Frau überzeugt sind, so der EuGH. Sie seien nach Jahren in Europa zu westlich für ihr Herkunftsland.
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