Mittwoch, 22.2.2023
Förderung parteinaher Stiftungen erfordert Parlamentsgesetz

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit der Ausreichung von Globalzuschüssen für politische Stiftungen kein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Über die aktualisierte Regelung im Bundeshaushaltsgesetz 2022 muss noch gesondert verhandelt werden.

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