Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung zur Überprüfung der Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall entschieden, in dem dem Amt eine von der Steuerpflichtigen eingereichte Wohnungsskizze nicht ausgereicht hatte. Das Amt hätte sich zur Aufklärung zunächst Fotografien der Wohnung zuschicken lassen können.
Mehr lesenDer von der Bundesregierung geplante feste Satz für Finanzamtszinsen bei Nachzahlungen und Erstattungen ist heute in einer Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU) von den meisten Sachverständigen begrüßt worden. Hinterfragt wurde allerdings die neue Höhe des Zinssatzes von 1,8% im Jahr. Der Satz von 1,8% soll den vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Zinssatz von 6% pro Jahr ersetzen.
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