Der ehemalige AfD-Politiker Heinrich Fiechtner bleibt auf den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die ihm im Zusammenhang mit einem Organstreitverfahren entstanden sind, sitzen. Der gegen die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag gerichtete Antrag des mittlerweile parteilosen Landtagsabgeordneten auf Kostenerstattung sei unzulässig, entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.07.2020.
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