Dienstag, 16.5.2023
Keine Feuerwehrgebühren für Spontan-Hilfe bei Reifenpanne

Leistet die Feuerwehr bei einer Reifenpanne spontan Hilfe und wechselt den platten Reifen, kann sie dafür keine Feuerwehrgebühren erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden und dem Antrag einer Frau stattgegeben, die am Straßenrand auf den ADAC gewartet und dann spontan Hilfe von der vorbeifahrenden Feuerwehr erhalten hatte. Für eine Gebührenerhebung fehle es hier an einer Rechtsgrundlage.

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