Mittwoch, 18.1.2023
Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen Betretensverbot in Fechenheimer Wald

Ein Klimaaktivist ist mit seinem Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung, die das Betreten eines bestimmten Bereiches des Fechenheimers Waldes untersagt, gescheitert. Die Allgemeinverfügung sei offensichtlich rechtmäßig und das Betretensverbot verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Denn die in einem angrenzenden Rodungsgebiet stattfindenden Arbeiten stellten eine Gefahr für Waldbesucher dar, die mit dem Betretensverbot abgewendet werden solle.

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