In einem Streit zwischen dem FC Bayern München und der Ticket-Plattform Viagogo hat das LG München I der Unterlassungsklage des Vereins teilweise stattgegeben. Es beanstandete Ticket-Leerverkäufe auf der Plattform und bestätigte die Beschränkung der Ticket-Weitergabe in den AGB des Vereins als wirksam.
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