Dienstag, 17.11.2020
Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in anderem EU-Mitgliedstaat

Die Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hindert nicht die Zuerkennung internationalen Familienschutzes im Bundesgebiet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.11.2020 entschieden.

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