Dienstag, 31.5.2022
Cum-Ex-Geschäfte: BGH bestätigt Haftstrafe für Banker der Warburg Bank

Ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg war vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.

Mehr lesen