Er hat die Europa-Grafik auf den Euro-Banknoten entworfen – und dafür gerade einmal 2.180 Euro erhalten. Eine Nachvergütung stehe dem Kartografen aus Österreich dennoch nicht zu, hat jetzt das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz bestätigt. Der 87-Jährige hatte sich einen Anspruch auf 5,5 Millionen Euro ausgerechnet.
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