Donnerstag, 22.2.2024
Erziehungszeiten im EU-Ausland können zu höherer Erwerbsminderungsrente führen

Das EU-Recht auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind. Das hat der EuGH auf eine Vorlage des LSG Nordrhein-Westfalen entschieden.

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