Donnerstag, 14.7.2022
Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern

Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des SGB-II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Das Ziel der Leistung sei es, den Bezug von Hartz IV zu verhindern. Das sei bei einer starken Erwerbsminderung aber ohnehin ausgeschlossen, so die Begründung des Gerichts.

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