Zahlt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten in einer 14-tägigen Corona-Quarantäne ihr Gehalt weiter, so handelt es sich nicht um eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Laut VG Göttingen kann er daher auch keine Erstattung von der anordnenden Behörde verlangen.
Mehr lesenEin Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Auf seine Klage verurteilte das Landgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter nun zur Erstattung des verlorenen Einsatzes. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das Urteil gestern bestätigt. Die Rückforderung sei berechtigt, so das Berufungsgericht.
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