Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück

Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Auf seine Klage verurteilte das Landgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter nun zur Erstattung des verlorenen Einsatzes. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das Urteil gestern bestätigt. Die Rückforderung sei berechtigt, so das Berufungsgericht.

Spielvertrag nichtig

Das OLG verwies darauf, dass es in Niedersachsen nach damaliger Gesetzeslage verboten war, Online-Glücksspiele anzubieten. Der Spielvertrag mit dem Kläger sei deshalb nichtig. Dieser könne demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen. Eine abweichende Bewertung ergebe sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte. Denn daraus folge nicht zwingend, dass die Glücksspielteilnahme für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten sei, so das OLG.

Anderweitige Kenntnis vom Verbot nicht bewiesen

Im Übrigen habe der beklagte Veranstalter auch nicht bewiesen, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig von diesem Verbot Kenntnis erlangt habe. Als Beweis genüge es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen habe und dazu auch nicht verpflichtet gewesen sei. Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

OLG Braunschweig, Urteil vom 28.02.2023 - 9 U 3/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 1. März 2023.