Mittwoch, 13.4.2022
Ein voller Kalendertag als Ersatzruhetag

Wird ein Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss ihm ein voller Kalendertag als Ersatzruhetag gewährt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall der Nachtschichtarbeit entschieden, dass eine individuelle Regelung, wonach dem Arbeitnehmer bloß eine freie Schicht zugebilligt wird, nicht ausreicht. Der Ersatzruhetag sei wie ein Feiertag von 0-24 Uhr als vollständiger Kalendertag zu behandeln.

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