Montag, 28.8.2023
Reform zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe verschiebt sich
Die Reform zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe gilt doch erst ab 1.2.2024. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss danach künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Wegen IT-Problemen der Länder wird die eigentlich zu Anfang Oktober 2023 geplante Neuregelung jetzt verschoben. Mehr lesen