Mittwoch, 22.6.2022
WOGA-Komplex: Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen

Die ehemaligen Tennisplätze hinter der Berliner Schaubühne dürfen nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mit zwei sechsgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden. Das Vorhaben verstoße wegen seiner Größe und Massivität gegen den Denkmalschutz, so die Begründung des Gerichts. Das VG wies allerdings darauf hin, dass eine Bebauung des Blockinnenbereichs nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei.

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