Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit Beschluss vom 05.04.2022 den Eilantrag einer Krankenschwester aus dem Landkreis Göppingen gegen die Verkürzung ihres Genesenenstatus abgelehnt (Az.: 1 S 645/22). Es fehle der Frau bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis. Der VGH stellt in diesem Zusammenhang auch klar, dass das Genesenenzertifikat kein begünstigender Verwaltungsakt sei.
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