Montag, 27.6.2022
Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage

Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt klar, dass der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche beschränkt ist.

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