Donnerstag, 2.7.2020
Entscheidung über Schulwahl ist am Kindeswohl auszurichten

Streiten nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht darüber, welcher Elternteil über die Einschulung ihres Kindes bestimmen darf, ist nach den Gesichtspunkten des Kindeswohls zu entscheiden. Hierbei seien die Auswirkungen der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes und die Betreuungssituation ebenso wie die Vorstellungen beider Eltern zu berücksichtigen, entschied das Amtsgericht Frankenthal in einem Eilverfahren.

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