Donnerstag, 16.11.2023
Keine weitere Geldentschädigung trotz überlanger Verfahrensdauer

Wer wegen einer Bagatelle das Gericht bemüht, muss nach Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg keine Geldentschädigung erhalten, wenn das Verfahren überlang andauert. Vor allem, wenn das Interesse an der verzögerten Kostengrundentscheidung eher beim Anwalt – und nicht bei dessen Mandanten liegt.

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