Eine Einzelhändlerin aus Hessen hat durchgesetzt, dass sie für den Zugang zu ihrem Geschäft überobligatorisch die 2G-Regelung anwenden darf. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sah keinen Grund, warum nach der Corona-Schutz-Verordnung (CoSchuV) des Landes gerade der Einzelhandel im Unterschied zu anderen Angeboten und Veranstaltungen nicht in den Genuss der 2G-Zugangsregelung kommen sollte.
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