Freitag, 1.10.2021
Einzelhändlerin darf nicht von Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen werden
Eine Einzelhändlerin aus Hessen hat durchgesetzt, dass sie für den Zugang zu ihrem Geschäft überobligatorisch die 2G-Regelung anwenden darf. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sah keinen Grund, warum nach der Corona-Schutz-Verordnung (CoSchuV) des Landes gerade der Einzelhandel im Unterschied zu anderen Angeboten und Veranstaltungen nicht in den Genuss der 2G-Zugangsregelung kommen sollte. Mehr lesen