Die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung des Landes Brandenburg ist teilweise unwirksam. So sei der pauschale Erstattungsbetrag für die Kitas, wenn Eltern beitragsfrei blieben, fehlerhaft ermittelt worden, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht beanstandete auch die Regelung zum Nachweis bei Geltendmachung höherer Einnahmeausfälle durch die Kitas.
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