Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können laut Bundesfinanzhof einkommensteuerpflichtig sein. Werde der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten und gehe es dem Spieler nicht mehr um die Befriedigung seiner Spielbedürfnisse, sondern um die Erzielung von Einkünften, sei sein Handeln als gewerblich anzusehen. Maßgebend sei die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden beziehungsweise Berufsspieler.
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