Donnerstag, 2.5.2024
Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls: Spuren müssen nicht stimmig sein

Der Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls, den der Versicherungsnehmer erbringen muss, setzt laut BGH keine Stimmigkeit der gefundenen Spuren voraus. Insbesondere müssten sich nicht alle Spuren finden, die typischerweise auftreten. Der BGH bekräftigt damit eine ältere Entscheidung. 

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