Montag, 29.3.2021
Eigene Internetrecherchen des Schiedsgerichts im Schiedsspruch verwertbar

Im Schiedsverfahren kann das Schiedsgericht dem Schiedsspruch auch Ergebnisse eigener Internetrecherchen zugrunde legen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Ob das Schiedsgericht verspäteten Vortrag zu Recht berücksichtigt hat, sei im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nicht zu prüfen. Das Erforschen der materiellen Wahrheit gehe insoweit dem Interesse am Einhalten von Verspätungsvorschriften vor.

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