Probleme beim Verfahren zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, das Ausländer in der Regel für eine Heirat in Deutschland benötigen, standen im Fokus einer Fachtagung "Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug". Zu dieser hatte das Oberlandesgericht Braunschweig alle Oberlandesgerichte der Bundesrepublik nach Göttingen eingeladen. Unter anderem ging es um Schwierigkeiten bei der Urkundenbeschaffung und Echtheitsprüfung.
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