Ab Anfang 2024 können Studierende sowie Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen wählen, ob sie die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder elektronisch schreiben wollen. Derzeit laufen dazu Tests unter Echtbedingungen.
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