Jura-Examina: In NRW ab 2024 E-Klausur möglich

Ab Anfang 2024 können Studierende sowie Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen wählen, ob sie die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder elektronisch schreiben wollen. Derzeit laufen dazu Tests unter Echtbedingungen.

Laut Justizministerium NRW schreiben an drei Tagen jeweils über 100 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Übungsklausuren in den neuen Prüfungsräumen in Hamm. In der kommenden Woche sollen dann an weiteren drei Tagen jeweils über 140 Studierende Übungsklausuren schreiben. Anschließend gebe es vergleichbare Tests in den neu eingerichteten Räumen in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Hürth.

Laut Ministerium wird dafür gesorgt, dass ein Datenverlust bei technischen Störungen nahezu ausgeschlossen sei. Ein betroffener Prüfling werde binnen zwei Minuten seine Klausur weiterschreiben können. 

Das E-Examen hält in den Bundesländern unterschiedlich schnell Einzug: So können Referendare und Referendarinnen in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz schon länger im zweiten Examen E-Klausuren schreiben, in Rheinland-Pfalz inzwischen auch Studierende im ersten Examen. In Bayern soll die E-Klausur im zweiten Examen zum Winter 2024 kommen, in Hamburg im ersten und zweiten Examen Anfang bzw. April 2024.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2023.