Freitag, 12.8.2022
Reform des Umweltbonus für E-Autos

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung im Juli verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 01.09.2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden und für 2024 weitere 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mehr lesen