Reform des Umweltbonus für E-Autos

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung im Juli verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 01.09.2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden und für 2024 weitere 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energie- und Klimafonds wird zum Klima- und Transformationsfonds

Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Dieser wird nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Der Fonds speist sich aus Erlösen des Europäischen und Nationalen Emissionshandels. Zuständig für die Auszahlung des Umweltbonus ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen. Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgestockt. Rund 3,09 Milliarden Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Milliarden Euro.

Förderung für E-Autos, Brennstoffzellenautos und Plug-In-Hybridfahrzeuge

Ab 2023 können reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert werden. Ein entsprechender Förderantrag ist ebenfalls beim BAFA zu stellen. Bis 31.12.2023 werden E-Autos gefördert, deren Netto-Listenpreis bis zu 65.000 Euro beträgt. Die Förderung für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) endet dabei am 31.12.2022. Ab 01.01.2024 sinkt die Preisgrenze auf 45.000 Euro ab. Zudem kann der Umweltbonus mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden, damit Käuferinnen und Käufer von noch höheren Förderungen profitieren können. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des BAFA veröffentlicht.

Hybrid-Förderung endet am 31.12.2022

Eine längere Förderung von Hybrid-Fahrzeugen in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder "over the air" und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst schlanken Förderung, die angesichts ohnehin begrenzter Mittel den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, soll daher die Förderung von Hybrid-Fahrzeugen zum Jahreswechsel enden.

Miriam Montag, 12. August 2022.