Dienstag, 14.6.2022
Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

Anwohner haben keinen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen das nach dem Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Stuttgart bestimmte Lkw-Durchfahrtsverbot. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das auf der Grundlage von § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Verbindung mit dem Luftreinehalteplan angeordnete Durchfahrtsverbot kein Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der einzelnen Anwohner innerhalb der Durchfahrtsverbotszone ist.

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