Mittwoch, 24.5.2023
Drohnenaufnahmen nicht von Panoramafreiheit gedeckt

Mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm im Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet klargestellt. Da noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bewertung der Rechtsfrage vorliegt, hat der Senat die Revision zugelassen, die auch bereits eingelegt wurde.

Mehr lesen