Unterlassungsansprüche aus Furcht vor dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen sind automatisch dringend, entscheidet das OLG Nürnberg. Wenn ein Anwalt aber um Fristverlängerung für die Begründung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bitte, habe er sich selbst widerlegt.
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