Mittwoch, 2.8.2023
Keine Fristverlängerung für Antrag auf einstweilige Verfügung

Unterlassungsansprüche aus Furcht vor dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen sind automatisch dringend, entscheidet das OLG Nürnberg. Wenn ein Anwalt aber um Fristverlängerung für die Begründung seines An­trags auf Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung bitte, habe er sich selbst widerlegt. 

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