Wurde bei einer Pauschalreise nach Kanada ein Flug in der Business Class vereinbart, so kann ein Downgrade auf Economy-Class-Plätze den Rücktritt von der Reise rechtfertigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Erholungszweck der Reise durch das Downgrade erheblich beeinträchtigt würde, wie aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervorgeht.