Der Kläger hatte für sich und seine Ehefrau eine einwöchige Rundreise in Kanadas Osten gebucht, die im September 2022 stattfinden sollte. Der Gesamtpreis für die Reise betrug rund 9.500 Euro. Für den Direktflug von Frankfurt am Main nach Toronto hatte der Kläger Business-Class-Plätze zu einem Aufpreis von knapp 3.000 Euro pro Person vereinbart. Ende August 2022 übersandte die beklagte Reiseveranstalterin die Reiseunterlagen mit den Abflugzeiten, nannte eine Freigepäcksgrenze von 23 Kilogramm pro Person und bat um Überprüfung.
Beim "Online-Check-in" musste der Kläger feststellen, dass die Business Class ausgebucht war. Die Reiseveranstalterin hatte versehentlich Economy-Flüge eingebucht. Diese bot ihm daraufhin an, den Aufpreis für die Business-Class-Plätze zurückzuzahlen. Der Kläger lehnte dies ab, erklärte den Rücktritt von der Reise und verlangte die Rückzahlung des gesamten Reisepreises. Später erhielt er gut 7.000 Euro davon erstattet.
Wesentliche Eigenschaft der gebuchten Reise verändert
Seiner Klage auf Zahlung weiterer rund 4.800 Euro gab das LG statt (Az.: 2-24 O 96/22). Der Kläger habe von der Reise zurücktreten können. Denn durch das Downgrade auf die Economy Class beziehungsweise den Verlust der Business-Plätze habe sich nachträglich eine wesentliche Eigenschaft der gebuchten Reise verändert.
Zwar habe der Transport bei einer Pauschalreise grundsätzlich nur eine dienende Funktion im Vergleich zum Aufenthalt am Reiseziel. Auch hätte das Ziel der Rundreise, der Besuch des Osten Kanadas, ungehindert stattfinden können.
Zu beachten gewesen sei aber, dass der Aufpreis für die Business Class einen Mehrpreis von über 70% aller Reiseleistungen pro Person ausgemacht habe. Auch habe die geplante Reisezeit nur acht Tage betragen, sodass die An- und Abreise rund ein Viertel der gesamten Zeit ausgemacht habe. Der Erholungszweck sei durch das Downgrade daher erheblich beeinträchtigt worden.
Ein Mitverschulden könne dem Kläger nicht angelastet werden. Ein Laie wie er habe nicht erkennen müssen, dass eine Freigepäcksgrenze von 23 Kilogramm nur in der Economy Class gelte.