Dienstag, 12.3.2024
Diplomstudiengang: Kein Bestandsschutz nach 40 Semestern

Ein Langzeitstudent ohne Vordiplom darf nicht darauf vertrauen, seinen Abschluss auch nach Abschaffung der Vorprüfungen ablegen zu können. Dem BVerwG zufolge besteht keine reale Chance mehr. Dem Studenten fehle daher ein Rechtsschutzinteresse für seine Klage gegen die Abwicklung des Studiengangs.

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