Dienstag, 11.7.2023
BGH: Motorhersteller in Dieselverfahren haftet nur bei Vorsatz

Für einen Porsche mit einem Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung haftet der Motorenhersteller Audi nicht. Der BGH beschränkte die Haftung von Motorenherstellern am Montag auf Fälle, in denen diese entweder selbst sittenwidrig vorsätzlich gehandelt oder vorsätzlich Beihilfe dazu geleistet haben, dass der Fahrzeughersteller das Auto seinerseits vorsätzlich mit falscher Übereinstimmungsbescheinigung in den Verkehr gebracht hat.

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