Die Teilnahme an einem Lehrgang für Sportübungsleiter und der Unterricht an einer Wirtschaftsschule – beides stufte der VGH München als Tätigkeiten mit besonders hoher Infektionsgefahr ein. Dort aufgelesene Coronainfektionen eines Polizisten und eines Lehrers seien daher als Dienstunfall anzuerkennen.
Mehr lesenDer "Kontakt zu Kollegen" gehört zum Dienst – führt dieser zu elf Wochen Arbeitsunfähigkeit, kann es sich damit um einen Dienstunfall handeln. Anders sieht es aus, so das BVerwG, falls der verletzte Bundespolizist die scherzhafte "Rauferei" selbst provoziert hat.
Mehr lesen