Ein Anspruch nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) besteht nur für Stasi-Maßnahmen in der ehemaligen DDR. Dies hat das BVerwG in Leipzig am Donnerstag im Fall eines Mannes entschieden, der in den 1980er Jahren in West-Berlin anonym bedroht und diffamiert wurde.
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