Donnerstag, 10.8.2023
Kein Dienstunfall nach psychisch belastender Tätigkeit eines Polizisten

Hat ein Polizeibeamter über längere Zeit eine psychisch belastende Tätigkeit wie die Sichtung kinderpornografischen Materials ausgeübt, so kann eine dadurch herbeigeführte Stresserkrankung nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Denn es fehle an dem erforderlichen plötzlichen Ereignis, so das VG Braunschweig.

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