Donnerstag, 7.9.2023
Vorratsdatenspeicherung endgültig für rechtswidrig erklärt

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Umfang unvereinbar mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und darf daher nicht mehr angewendet werden. Dies hat das BVerwG entschieden. Es folgte damit den Vorgaben des EuGH und beendete jahrelange Diskussionen.

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