Das Finanzgericht Hessen hat einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über Kapitalertragsteuer abgewiesen. In dem Eilverfahren um Cum-/ex-Geschäfte hat sich das Gericht vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert einer unrichtigen Kapitalertragsteuerbescheinigung zukommt.
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