Dienstag, 22.8.2023
Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist pfändbar

Die Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte stellt keine unpfändbare Erschwerniszulage dar, weil sie nicht wegen einer tatsächlichen besonderen Belastung nur an einen bestimmten Personenkreis gewährt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall eines Lehrers entschieden.

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