Montag, 3.8.2020
Starre Corona-Testpflicht in Schlachtbetrieben unverhältnismäßig

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 30.07.2020 die in der baden-württembergischen "Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung" für große Betriebe geregelte Pflicht, alle Mitarbeiter zweimal pro Woche zu testen, ab dem 10.08.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die starre Pflicht zur Testung zweimal pro Woche sei unverhältnismäßig. Im Einzelfall müssten Ausnahmen möglich sein.

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