Mittwoch, 28.4.2021
Kein Entschädigungsanspruch gegen Staat wegen Corona-Einnahmeverlusten

Für Einnahmeverluste aufgrund der staatlichen Corona-Maßnahmen bestehen neben den Corona-Soforthilfen keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung gegen den Staat. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Weder bestehe ein solcher Anspruch unmittelbar oder analog nach dem Infektionsschutzgesetz noch auf anderer Grundlage. Geklagt hatten der Betreiber einer Musik- und Filmproduktion und die Betreiberin einer Kartbahn, die von Betriebsschließungen betroffen waren.

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