Montag, 20.9.2021
Behörde darf Chinesische Muntjaks aus Jagdbezirk beseitigen

Die Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes im nördlichen Kreis Rendsburg-Eckernförde muss behördliche Maßnahmen zur Beseitigung des Chinesischen Muntjaks auf ihren Flächen dulden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig entschieden und damit in zweiter Instanz eine Anordnung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) bestätigt.

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