Dienstag, 2.2.2021
Airline muss Kosten für Flughafen-Check-In schon bei Buchung nennen

Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist verpflichtet, bei Flugbuchungen auf die für den optionalen Check-In am Flughafen vom Fluggast zu zahlenden Kosten in bezifferter Form hinzuweisen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 12.01.2021 entschieden und damit einer Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.

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